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Impressum

BKA-Druck auf Alles
Burmeister & Klaejus GbR

Moorburger Elbdeich 283
21079 Hamburg

Tel: +4940-68 98 48 54
Fax: +4940-68 98 48 55
E-Mail: mail@bka-druck.de
Internet: http://www.bka-druck.de

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Bernd Burmeister und Kay Klaejus

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 219005394


Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieterinformation

Der Online-Shop bka-druck.de (BKA - Druck auf Alles) wird durch die Herren Bernd Burmeister und Kay Klaejus, Moorburger Elbdeich 283, 21079 Hamburg betrieben und nachfolgend „BKA-Druck“ genannt.

Kommunikationsdaten:
Telefon: 040 / 68 98 48 54
E-Mail: mail@bka-druck.de


2. Geltungsbereich

2.1 Die vorliegenden AGB geltend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen BKA-Druck und der Person, die auf der Website von BKA-Druck angebotene Ware bestellt (nachfolgend „Besteller“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

2.2 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird im Einzelfall ausdrücklich schriftlich durch BKA-Druck zugestimmt.


3. Vertragsschluss

3.1 Die auf der Website von BKA-Druck dargestellten Preisbeispiele und Produktangaben stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller dar, bei BKA-Druck zu bestellen.

3.2 Mit dem Absenden des ausgefüllten Bestellformulars macht der Besteller BKA-Druck ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags. BKA-Druck ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei sich anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, in elektronischer Form oder durch Auslieferung der bestellten Ware erklärt werden.

3.3 Bestellt der Besteller auf elektronischem Weg, wird BKA-Druck ihm den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt selbst noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer an BKA-Druck. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch BKA-Druck zu vertreten ist.

Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird gegebenenfalls unverzüglich zurückerstattet.

3.5 BKA-Druck behält sich vor, Aufträge abzulehnen und von bereits geschlossenen Verträgen zurückzutreten oder diese außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornographische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.

3.6 Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von BKA-Druck gespeichert und dem Besteller auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.


4. Widerrufs- und Rückgaberecht

4.1 Für die Druckereierzeugnisse, die nach Bestellerspezifikation angefertigt werden, ist das Recht des Bestellers zum Widerruf des Vertrags oder Zurücksendung der Ware ausgeschlossen.

4.2 Bei Verträgen über Waren ohne Bestellerspezifikation kann ein Besteller, der Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an: BKA-Druck Moorburger Elbdeich 283, 21079 Hamburg oder mail@bka-druck.de

4.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangen Leistungen vollständig zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben.
Der Besteller hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist.
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis einschließlich € 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellten. Bei einem Bestellwert über € 40,00 erfolgt die Rücksendung auf Kosten von BKA-Druck.


5. Lieferung und Versand

5.1 Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Auf Anfrage versendet BKA-Druck auch in das Ausland.

5.2 Verpackung und Versand sind kostenpflichtig. Geliefert wird durch einen von BKA-Druck zu wählenden Versanddienstleister. Die Kosten hierfür können der jeweiligen Bestellkalkulation entnommen werden und sind abhängig von der Menge und der Gewichtsklasse der Lieferung. Das Gurtmaß beträgt maximal 300 cm (Umfang + Länge) und eine maximale Länge von 175 cm. Das maximale Gewicht beträgt 31,5 kg. Für Versandware, die dieses Maß überschreiten, werden je nach Lieferregion abweichende Versandkosten berechnet, die gesondert anzufragen sind. Ebenso sind die Versandkosten in das Ausland gesondert anzufragen.

5.3 Die Produktions- und Lieferzeiten variieren je nach Produktart und sind der Kalkulationsebene jedes Produkts zu entnehmen. Angegebene Versandtermine sind keine Fixtermine.

5.4 Ein Fixtermin des Versands muss von BKA-Druck ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart worden sein. Wird der vereinbarte Versandtermin von BKA-Druck nicht eingehalten, hat der Besteller zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

5.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die BKA-Druck den Versand wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) hat BKA-Druck auch bei verbindlich vereinbarten Versandterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BKA-Druck, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so behält sich BKA-Druck das Recht vor, sich von der Leistungspflicht freizustellen. BKA-Druck ist verpflichtet, dem Besteller die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.

5.6 Ein Anspruch des Bestellers auf Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung ist ausgeschlossen, soweit BKA-Druck bezüglich der Verzögerungen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


6. Preise

6.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

6.2 Die auf der Website von BKA-Druck ausgewiesenen Preise sind für Besteller Endpreise inklusive Umsatzsteuer.

6.3 Für Besteller aus dem Ausland erteilt BKA-Druck auf Anfrage Auskunft über die Preise.

6.4 Kosten, die durch nachträglich vom Besteller veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet.

6.5 Kosten für Verpackung und Versand sind im Endpreis nicht enthalten, sondern werden gesondert berechnet.


7. Fälligkeit und Zahlung

7.1 Die Zahlung wird mit Zusendung der bestellten Ware fällig.

7.2 Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Bestellers per Vorkasse, per Nachnahme oder Barzahlung bei Anlieferung innerhalb Hamburgs und einem Warenwert von mind. 150,- € brutto.

7.3 BKA-Druck darf einzelne Zahlungsarten ausschließen.

7.4 BKA-Druck darf sich bei der Zahlungsabwicklung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter bedienen.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Ist der Besteller Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, behält sich BKA-Druck das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung vor.

8.2 Ist der Besteller Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, behält sich BKA-Druck das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

8.3 Ist der Besteller Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits bei Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Ablehner oder Dritte erwachsen.
BKA-Druck nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung berechtigt. BKA-Druck behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall ist BKA-Druck berechtigt, von dem Besteller Auskünfte über sämtliche abgetretenen Forderungen und deren Schuldner sowie über alle zum Einzug notwendigen Angaben und die Herausgabe der dazugehörenden Unterlagen zu verlangen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

8.4 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

8.5 Der Besteller ist verpflichtet, BKA-Druck einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.


9. Gefahrübergang

9.1 Ist der Besteller Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Besteller über.

9.2 Ist der Besteller Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware im Falle des Versendungskaufs mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst mit der Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter von BKA-Druck geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die BKA-Druck nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf den Besteller über.

9.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller sich im Verzug der Annahme befindet.


10. Druckdaten, Prüfungspflicht und Kontrolle

10.1 BKA-Druck führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Besteller übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Bestellinformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von BKA-Druck verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von BKA-Druck. Der Besteller erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.
Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so darf BKA-Druck die Daten konvertieren.. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Haftung für derartige Farbabweichung liegt ausschließlich beim Besteller. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Besteller ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.

10.2 Der Besteller ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an BKA-Druck dahingehend sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch BKA-Druck erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Besteller.


11. Urheberrecht und Haftungsfreistellung

11.1 Der Besteller versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere des Bildmaterials, besitzt.

11.2 Der Besteller stellt BKA-Druck im Falle einer Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Besteller überlassenen Daten vorbehaltlos frei. BKA-Druck hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss.


12. Eigentum an Druckträgern und Archivierung

12.1 Die von BKA-Druck hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben Eigentum von BKA-Druck oder Eigentum eines Lieferanten von BKA-Druck.

12.2 Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigte Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei BKA-Druck archiviert, noch an den Kunden übersendet. Es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine Archivierung seiner Daten.


13. Gewährleistung, Beanstandungen, Transportschäden und Verjährung

13.1 Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind vom Besteller innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt bei BKA-Druck schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige an.
Ist der Besteller Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist andernfalls die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

13.2 Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden.

13.3 Geringfügige Farbabweichungen gehen mit den verschiedenen Produktmaterialien einher und sind kein Mangel. Farbabweichungen von der Darstellung auf Monitoren hinsichtlich des Druckergebnisses sind technisch bedingt und stellen keinen besonderen Mangel dar.

13.4 Einige Produkte unterliegen hinsichtlich der Materialbeschaffenheit und/oder des eingesetzten Produktionsverfahren gewissen Produktionstoleranzen. Diese Unregelmäßigkeiten liegen aus technischer Sicht innerhalb der Toleranz und sind daher kein Grund zur Beanstandung. In der Regel sind solche Unregelmäßigkeiten jedoch eher selten.

13.5 Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage sind vom Besteller hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind.

13.6 Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von BKA-Druck ausdrücklich in schriftlicher Form oder per E-Mail zugesichert wurden.
13.7 Hat ein Teil der Lieferung Mängel, berechtigt dieses nicht zur Beanstandung der gesamten Ware, es sei denn, der Besteller hat an der Teilleistung nachweislich kein Interesse.

13.8 Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden geliefert, soll der Besteller diesen Schaden sofort beim Zusteller reklamieren und schnellstmöglich mit BKA-Druck per E-Mail (mail@bka-druck.de) Kontakt aufnehmen. Die Versäumung und Reklamation beim Zusteller oder der Kontaktaufnahme zu BKA-Druck hat keine Auswirkungen auf gesetzliche Gewährleistungsrechte. Dadurch wird jedoch BKA-Druck geholfen, seine Ansprüche gegen den Zusteller bzw. die Transportversicherung geltend zu machen.

13.9 Ist der Besteller Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, darf er bei berechtigter Ansprüche nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Nacherfüllung fordern. BKA-Druck ist berechtigt, die gewährte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.

13.10 Ist der Besteller Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, bestimmt BKA-Druck die Art der Nacherfüllung nach seiner Wahl.

13.11 Die Nacherfüllung bleibt in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswerts beschränkt.

13.12 Wählt der Besteller wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung des Kaufvertrags, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

13.13 BKA-Druck haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware.

13.14 BKA-Druck übernimmt keine Gewähr für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Pflege und Wartung sowie durch Überbeanspruchung oder unsachgemäßer Reparatur entstehen.

13.15 Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen infolge eines Mangels beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware. Ist der Besteller Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr ab Erhalt der Ware.


14. Haftungsbeschränkungen

14.1 BKA-Druck schließt eine Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten aus, soweit dieses keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetztes bleiben hiervon unberührt. Gleiches gilt für die Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen.

14.2 Für unaufgefordert zugesandte Druckvorlagen übernimmt BKA-Druck keine Haftung. Diese Druckvorlagen werden weder verwahrt noch zurückgesandt.

14.3 BKA-Druck haftet nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seines Online-Angebots.


15. Datenschutz

BKA-Druck ist berechtigt, sämtliche Daten des Bestellers, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, für die Vertragsdurchführung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.


16. Rechtsanwendung und Gerichtsstand

16.1 Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen BKA-Druck und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von BKA-Druck zuständige Gericht. BKA-Druck ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.


17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Besteller einschließlich der AGB von BKA-Druck unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.